Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 40

der Immatrikulation richtet sich nach der in der Promotionsordnung fest-
gelegten Höchstdauer der Promotion (zwischen drei und fünf Jahren; eine
Verlängerung ist grundsätzlich möglich).
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Mit der Immatrikulation am KIT erhalten Sie:
eine KIT-Card.
eine kostenlose KVV-Fahrberechtigung im KVV-Netz täglich von
18 bis 5 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen.
die Option auf das KVV-Erweiterungsangebot
.
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die Nutzungserlaubnis für die Angebote des
, z.B. die Studierendenermäßigung in der Mensa und
Cafeteria sowie beim Hochschulsport und Beratung durch die
eine kostenlose Teilnahme an einem Sprachkurs pro Semester.
Mit der Immatrikulation sind Sie:
haftpflicht- und
unfallversichert (für Aufenthalte am KIT und Wege zum und
vom KIT).
Ohne Arbeitsvertrag mit dem KIT ist aus Versicherungsgründen eine
Immatrikulation empfehlenswert. Weitere Informationen zu Unfall-
und Haftpflichtversicherungen erhalten Sie beim
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Promovierende können sich jederzeit immatrikulieren. Den
Antrag auf Im-
matrikulation
finden Sie auf der Website des
. Diesen
bitte ausgedruckt mit den weiteren Unterlagen per Post an den Studieren-
denservice senden oder dort persönlich abgeben. Neben dem ausgefüllten
sind folgende
Unterlagen
einzureichen:
Abiturzeugnis, Master-, Diplom- oder Staatsexamenszeugnis
Bestätigung der Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand durch die
jeweilige Fakultät
Kopie des Personalausweises
Bescheinigung der Krankenversicherung
ggf. Nachweis des Stipendiums oder Beschäftigungsverhältnisses am KIT
Nachweis über Zahlung des Semesterbeitrags
Passfoto
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Dieses berechtigt zur ganztägigen Fahrt im KVV-Netz. Die Studikarte gilt sechs Monate
und kann zusätzlich für etwa 136 Euro im International Student Center des Studenten-
werks (im Foyer der Mensa, Adenauerring 7), bei den KVV-Kundenzentren und in DB-
Bahnhöfen erworben werden.
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Beachten Sie, dass immatrikulierte Promovierende kein Arbeitslosengeld I oder II
beantragen können.
Steuerliche Abs ung
von Promotionskosten
Wenn di Pro
flich
bedin t ist u d ein Nachweis darüber
erbracht w den kann, lassen sich die
Rahmen einer Promotion
entstehen, als Werbungskosten in unbe-
grenzter Höhe steuerlich absetzen. Liegt
kein Nachweis vor, können die Kosten als
Sonderausgaben (Ausbildungskosten) mit
bis zu 4.000 Euro pro Kalenderjahr beim
Finanzamt geltend emacht w rd n.
Grundsätzlic
osten
nur abgesetzt werden, wenn im gleichen
Kalenderjahr steuerpflichtige Einkünfte
eingenommen wurden, die über dem
G undfreibetrag liege . Als absetzbare
Koste
iträge,
Fahrt- und Reisekosten, Comp ter und
Software, Fachliteratur, Arbeits- und Büro-
materialien, T ilnahmeg bü re an Konfe-
renzen und Tagungen sowie Druckkosten.
Weitere Informationen zu diesem Thema
erhalten Sie beim Service Center des
Finanzamtes oder bei einer Steuerberate-
rin bzw. einem Steuerberater.
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