Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 28

Voraussetzung für die Durchführung einer binationalen Promotion ist eine
Kooperationsvereinbarung
, die individuell zwischen der bzw. dem Promo-
vierenden, den Betreuenden und den zwei Universitäten auf Hochschul- und
Fakultätsebene zu schließen ist. In der Kooperationsvereinbarung werden
alle Einzelheiten des binationalen Promotionsverfahrens verbindlich festge-
legt. Folgende Punkte werden in Kooperationsvereinbarungen geregelt:
Regelung der Aufenthaltszeiten an den Hochschulen
Sprachregelung (Dissertation und mündliche Prüfung)
Unter Berücksichtigung der beteiligten Promotionsordnungen wird fest­
gelegt, in welcher Sprache die jeweilige Prüfungsleistung zu erbringen ist.
Zusammensetzung der Prüfungskommission
Auf Basis eines ausgewogenen Verhältnisses wird die Kommission
gemeinsam von den beteiligten Hochschulen ernannt.
Mündliche Prüfung
Die Vertragspartner verständigen sich über die Modalitäten (Form,
Dauer, Ort, Sprache).
Notenskala
Die Universitäten verständigen sich über die Notengebung. Es empfiehlt
sich, die Notensysteme beider Länder zu berücksichtigen.
Veröffentlichung der Dissertation
5
Kooperationsvereinbarungen bilden ebenso wie Promotionsord-
nungen die rechtliche Grundlage binationaler Promotionen
. Unter-
zeichnet wird die Vereinbarung von der bzw. dem Promovierenden, den
Betreuenden, den Dekaninnen bzw. Dekanen und den Rektorinnen bzw.
Rektoren der kooperierenden Universitäten sowie weiteren am Verfahren
beteiligten Personen.
Weitere Informationen sowie eine Muster-Kooperationsverein-
barung finden Sie auf den Websites der
und der
). Bei Fragen zur binationa-
len Promotion können Sie sich an das
wenden.
5
Vgl. eucor:
Die binationale Promotion
, 2011:
letzter Zugriff: 03/2014.
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I...,18,19,20,21,22,23,24,25,26,27 29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,...158