Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 73

In Anwendung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)
und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Verbindung mit dem Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) ist das KIT Eigentümer aller durch seine Beschäftigten ge-
nerierten Arbeitsergebnisse inklusive Diensterfindungen, Marken, Designs
und Computerprogramme sowie des damit verbundenen Wissens.
Erfinderinnen und Erfinder, deren Entdeckung in eine Patentanmeldung auf
den Namen des KIT mündet oder deren Erfindung über eine Lizenz verwer-
tet wird, erhalten eine Erfinderprämie bzw. eine Erfindervergütung. Dienst­
erfindungen werden der zuständigen KIT-Stelle, der Dienstleistungseinheit
, gemeldet.
Beschäftigte des KIT
können sich von den
Patentreferentinnen und
Patentreferenten des KIT
beraten lassen. Zu den Leistungen des Patent-
teams gehören:
die Beratung von Erfinderinnen und Erfindern,
die Bearbeitung von Erfindungsmeldungen,
die Anmeldung und Durchsetzung von Patenten im In- und Ausland,
die Verteidigung von Patenten bei einem Angriff Dritter,
die strategische Begleitung der Institute.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Patentadministration des
s.
Mit
Stipendiatinnen und Stipendiaten
, die ohne Anstellung am KIT for-
schen, werden individuelle Vereinbarungen getroffen. Hierfür wenden Sie
sich ebenfalls an das
 KIT
Grundsätzliche Infor-
mationen zu Erfindungen und Patenten erhalten sie auch bei der
.
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I...,63,64,65,66,67,68,69,70,71,72 74,75,76,77,78,79,80,81,82,83,...158