Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 89

Ihnen innerhalb einer vorgegebenen Frist (in der Regel 14 Tage, siehe je-
weilige Promotionsordnung) mitgeteilt. Je nach Promotionsordnung und
Zustimmung der Doktorandin bzw. des Doktoranden darf ggf. die Hoch-
schulöffentlichkeit, also jedes interessierte Mitglied der KIT-Fakultät mit
Hochschulausbildung, an dem Kolloquium teilnehmen. Aus begründetem
Anlass oder auf Antrag der bzw. des Promovierenden kann die Öffentlich-
keit ausgeschlossen werden.
Die Kooperationspartner des KHYS bieten u.a. Workshops zu Präsen-
tationstechniken an. Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen
Weiterbildungstermine auf der
.
Das
Rigorosum
stammt aus einer Zeit, in der Promovierende mit der Promo-
tion zugleich auch ihr Studium abschlossen. Es entspricht einer Abschluss-
prüfung, in der üblicherweise ein Hauptfach und zwei Nebenfächer geprüft
werden. Da heutzutage Promovierende meist einen Universitätsabschluss
besitzen, verliert das Rigorosum zugunsten des Kolloquiums an Bedeutung.
Nur an wenigen KIT-Fakultäten besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Rigo­
rosum und Kolloquium (siehe jeweilige Promotionsordnung).
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission
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wird vom
bestellt, um
die mündliche Prüfung durchzuführen und zu bewerten. Gibt es keinen
Promotionsausschuss, wird die Prüfungskommission von der Dekanin
bzw. dem Dekan eingesetzt. Die Zusammensetzung der Prüfungskommis-
sion ist in den Promotionsordnungen festgelegt. In der Regel besteht sie
aus der bzw. dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses, den Referen­
tinnen bzw. Referenten sowie weiteren prüfungsberechtigten Lehrkör-
pern der KIT-Fakultät. Sie ist kein ständiges Gremium, sondern bildet sich
für jede mündliche Prüfung neu. Eine Mitbestimmung bei der Zusammen-
setzung der Prüfungskommission durch die Promovierenden und/oder die
Betreuenden ist in manchen Fällen möglich. Der Termin der Prüfung wird
den Promovierenden vom KIT-Dekanat mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass
es während der vorlesungsfreien Zeit zu Verzögerungen im Verfahren
kommen kann.
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Der Begriff Prüfungskommission bezeichnet die Gruppe der Prüferinnen und Prüfer, die
zum Zwecke der mündlichen Prüfung zusammenkommen. Je nach KIT-Fakultät sind unter-
schiedliche Bezeichnungen gebräuchlich, z.B. Promotionskommission, Kommission, Prü-
fungsausschuss, Promotionsprüfungsausschuss, Prüfungskollegium oder nur Prüferinnen
bzw. Prüfer.
In der Regel sind dem Promo­
tionsges ch beizufügen
*
:
eine festgelegte Anzahl von Exemplaren
der Dis ertation,
eine schriftliche Erklärung, dass Sie die
Arbeit s lbstständig angefertig und k ine
anderen als di angeg bene Quellen
und Hilfsmittel benutzt sowie di wörtlich
oder inhaltlich übernommenen Stellen als
solche kenntlich gemacht und die Sat-
zung des KIT zur Sicherung guter wissen-
schaftlicher Praxis in der jeweils gültigen
Fassung beachtet haben,
die Hochschulzugangsberechtigung,
die Master-, Dipl m- oder Mag ster­
urkunde bzw. ein als gleichwertig an­
erkanntes Studienabschlusszeugnis,
die Pro otionsurkunde, sofern Sie bereits
einen D kt rgr d erworben haben,
eine Erkläru g über etwaige andere, außer-
h lb der KIT-Fakultät noch anhängige oder
erfolglos beendete Promotionsverfahren,
ein amtliches F hrungsz ugnis neuere Da-
tums nach dem Bundeszentralregistergesetz
sowie in Erklärung, dass kei e Strafverfah-
ren gegen Sie anhängig sind (zu erhalten b i
d r Polizei oder em Einw hnermeldeamt),
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