Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 135

Promotionsausschuss
Organ der Fakultäten, das Beschlüsse bezüglich Pro-
motionen trifft, u.a. zur Zulassung, Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand,
zum Eignungsfeststellungsverfahren, zu Ergänzungsleistungen, zur Eröffnung
des Promotionsverfahrens. Der Promotionsausschuss wird für gewöhnlich vom
Fakultätsrat bestellt. Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre.
Promotionsgesuch (je nach Fakultät auch Zulassungsgesuch zum
Promotionsverfahren oder Antrag auf Eröffnung des Promotions-
verfahrens)
Mit dem Promotionsgesuch beantragen die Promovierenden
schriftlich das Promotionsverfahren an ihrer Fakultät. Zusammen mit dem
Promotionsgesuch werden die Dissertation sowie weitere Unterlagen (siehe
jeweilige Promotionsordnung) bei der Fakultät eingereicht.
Promotionskolleg
Promotionskommission
Promotionsordnung
Promotionsordnungen geben den rechtlichen Rah-
men der Promotionen vor. In ihnen sind die Zulassungsbedingungen sowie
die formalen Schritte der Promotion geregelt (Zulassungsvoraussetzungen,
Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand, Promotionsverfahren etc.). Sollte
es an einer Fakultät mehr als eine Promotionsordnung geben, ist diejenige
verbindlich, die zum Zeitpunkt der Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand
Gültigkeit hat. Ist die Annahme nicht verpflichtend, zählt der Zeitpunkt des
Promotionsgesuchs.
Promotionsprogramm
In Promotionsprogrammen (z.B. in
und
) forschen wissenschaftliche Nach-
wuchskräfte aus unterschiedlichen Forschungsbereichen gezielt zu einem
Thema. Weiterhin zeichnen sich die Programme durch ein Qualifizierungs-
und Betreuungskonzept aus, das von den einzelnen Schulen und Kollegs
selbst gestaltet wird.
Promotionsprüfungsausschuss
Promotionsvereinbarung
Schriftliche Vereinbarung zwischen den Pro-
movierenden und ihren Betreuerinnen bzw. Betreuern, in der Rechte und
Pflichten beider Seiten verbindlich festgelegt werden z.B. regelmäßige Be-
sprechungen, promotionsbegleitende Qualifizierung, Integration in die Ar-
beitsgruppe, den Forschungsverbund oder das Promotionsprogramm sowie
die Ansprechpersonen bei der Schlichtung von Konflikten.
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