mit Promotionsberechtigung. In den Promotionsordnungen ist geregelt, wer
promotionsberechtigt ist. Üblicherweise sind dies Professorinnen und Pro-
fessoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Privatdozentinnen
und Privatdozenten sowie
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Reports
Forschungs-, Projekt- und Jahresberichte größeren Umfangs mit
längerfristiger wissenschaftlicher Bedeutung.
Rigorosum
Form der mündlichen Prüfung zur Erlangung des Doktorgrades.
Im Rigorosum werden alle Studienfächer der Promovierenden geprüft. Es be-
steht nur an wenigen KIT-Fakultäten die Möglichkeit, statt des
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das Rigorosum zu wählen (siehe jeweilige Promotionsordnung).
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Deutsches Gesetz zur
sachgrundlosen Höchstbefristungsdauer des wissenschaftlichen und künst-
lerischen Personals.
Working Papers
Forschungsveröffentlichungen geringeren Umfangs mit
eher tagesaktuellem Charakter, die schnell und kostenlos für die Wissen-
schaftsgemeinschaft bereit gestellt werden.
Zulassungsgesuch zum Promotionsverfahren
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