Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 136

Promotionsverfahren
Verfahren, das die Prüfung und Bewertung der
Dissertation, eine
sowie die Veröffentlichung der Dis-
sertation umfasst. Das Promotionsverfahren wird in der Regel mit dem
nach Beendigung der Dissertation von den Promovie-
renden beim Dekanat beantragt.
Prüferinnen bzw. Prüfer
Prüfungsausschuss
Prüfungskollegium
Prüfungskommission (je nach Fakultät auch Kommission, Promo­
tionskommission, Prüfungsausschuss, Promotionsprüfungsausschuss,
Prüfungskollegium oder nur Prüferinnen bzw. Prüfer)
Die Prüfungs-
kommission wird vom
der jeweiligen Fakultät be-
stellt, um die mündliche Prüfung durchzuführen und zu bewerten. Es ist
kein ständiges Organ, sondern setzt sich für jede mündliche Prüfung neu
zusammen. Die Zusammensetzung ist in der Promotionsordnung geregelt.
In der Regel nehmen die bzw. der Vorsitzende des Promotionsausschusses
und/oder ein (weiteres) Mitglied des Promotionsausschusses, die Referen-
tinnen bzw. Referenten der Dissertation sowie weitere prüfungsberechtigte
Lehrkörper der Fakultät teil. Eine Mitbestimmung bei der Zusammensetzung
der Prüfungskommission durch die Promovierenden ist in manchen Fällen
möglich (siehe jeweilige Promotionsordnung).
Publikationsfonds
Der KIT-Publikationsfonds übernimmt Open Access-
Artikelgebühren in Höhe von maximal 2.000 Euro. Die Förderung unterliegt
bestimmten Voraussetzungen und wird bei der KIT-Bibliothek beantragt.
Referentinnen bzw. Referenten (auch Gutachterinnen bzw. Gut-
achter)
Für jede Promotion werden mindestens zwei Referentinnen bzw.
Referenten benötigt. An manchen Fakultäten findet eine Einteilung in Re-
ferentinnen bzw. Referenten (Gutachterinnen bzw. Gutachter) und Korre-
ferentinnen bzw. Korreferenten (Zweitgutachterinnen bzw. Zweitgutachter)
statt. Korreferentinnen bzw. Korreferenten sind ebenso wie Referentinnen
und Referenten in die Betreuung des Promovierenden involviert. Der Grad
ihrer Beteiligung an der Betreuung hängt vom jeweiligen Fachbereich so-
wie von der individuellen Betreuer-Promovierenden-Beziehung ab. Als (Kor-)
Referentinnen bzw. (Kor-)Referenten zugelassen sind Hochschulmitglieder
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