Abschluss der Promotionsvereinbarung
Unmittelbar nach der Betreuungszusage schließen Erstbetreuende und Promovierende eine Promotionsvereinbarung ab (§ 38 Absatz 5 LHG). Die Erstbetreuenden (oder Doktormutter/-vater) sind in der Regel auch die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter der Dissertation und der mündlichen Prüfung.
Der Abschluss der Promotionsvereinbarung ersetzt nicht den Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bei der KIT-Fakultät.
Die Promotionsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent gestalten. Deshalb ist es wichtig, dass Betreuungspersonen und Doktorandinnen bzw. Doktoranden die Inhalte der Promotionsvereinbarung gemeinsam besprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass ein gemeinsames Verständnis bezüglich der gegenseitigen Erwartungen zum Promotionsvorhaben hergestellt wird. Hilfreich sind hierzu auch die Ausführungen in den ▶ Leitlinien für das Promotionswesen am KIT. In regelmäßigen Abständen werden die Inhalte der Promotionsvereinbarung überprüft und fortgeschrieben.
Das KIT stellt eine Vorlage und eine Handreichung für die Promotionsvereinbarung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese ▶ Informationen und Formulare nur innerhalb des KIT-Netzes zugänglich sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer nach dem Inhalt der Vereinbarung, sollten Sie keinen Zugriff haben.
Achtung: Einige KIT-Fakultäten haben eigene Vorlagen für die Promotionsvereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie deshalb auch grundsätzlich die Hinweise auf der Website Ihrer KIT-Fakultät oder wenden Sie sich direkt an die zuständigen Ansprechpersonen. ▶ Hier finden Sie Links zu den entsprechenden Seiten der einzelnen KIT-Fakultäten sowie die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen.