Prozess der Immatrikulation

Immatrikulation bei deutschen Doktorandinnen und Doktoranden

Bitte verwenden Sie hierfür das Formular, das Ihnen in Docata nach dem ▶ Login als Download zur Verfügung steht.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Bestätigung der KIT-Fakultät über die erfolgte Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand,
  • Bestätigung der KIT-Fakultät zur Durchführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens bei Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiengangs an einer FH,
  • Exmatrikulationsbescheinigung zu früheren Studienzeiten, sofern diese nicht am KIT erfolgten,
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschlusszeugnis) ist beigefügt. Diese wird nur benötigt, sofern vorherige Studienabschlüsse nicht am KIT erworben wurden.

Die Unterlagen müssen bei dem ▶ Studierendenservice eingereicht werden. Die Einreichung ist per Post oder per ▶ E-Mail möglich.

Bitte beachten Sie: Für den kompletten Zeitraum des Promotionsvorhabens ist es erforderlich, dass Sie sich jedes Semester rückmelden. Dies können Sie über das ▶ Campus Management Portal im Zeitraum 15.01. bis 15.02. für das darauffolgende Sommersemester und 01.07. bis 15.08. für das darauffolgende Wintersemester selbst durchführen.

Immatrikulation bei ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden

Ausländische Doktorandinnen und Doktoranden immatrikulieren sich über das ▶ International Students Office (IStO). Derzeit wird das bisher verwendete System umgestellt. Wenn Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt immatrikulieren wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die am ▶ IStO für Ihr Land zuständige Sachbearbeiterin.

Für die Einschreibung reichen Sie bitte folgende Unterlagen gesammelt in einer E-Mail bei Ihrer Sachbearbeiterin ein:

  • Von Ihnen ausgefüllter ▶ Antrag auf Einschreibung,
  • Bestätigung der KIT-Fakultät über die erfolgte Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand,
  • Bachelor- und Masterzeugnis in der Originalsprache und der vereidigten Übersetzung (Deutsch oder Englisch),
  • Fächer- und Notenübersicht (transcripts of records) in der Originalsprache und der vereidigten Übersetzung (Deutsch oder Englisch),
  • Zahlungsbeleg für die Immatrikulationsgebühren, aus der die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber hervorgeht,
  • Exmatrikulationsbescheinigung zu früheren Studienzeiten, falls Sie schon an einer anderen deutschen Hochschule zum Fachstudium eingeschrieben waren.

Für Fragen zur Immatrikulation bei ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des ▶ International Students Office (IStO).

Bitte beachten Sie: Für den kompletten Zeitraum des Promotionsvorhabens ist es erforderlich, dass Sie sich jedes Semester rückmelden. Dies können Sie über das ▶ Campus Management Portal im Zeitraum 15.01. bis 15.02. für das darauffolgende Sommersemester und 01.07. bis 15.08. für das darauffolgende Wintersemester selbst durchführen.