Nacherfassung – die Auskunftspflicht aller Promovierender gemäß HSchulDSV BW
Aufgrund der Novellierung der Hochschul-Datenschutzverordnung Baden-Württemberg (HSchulDSV BW) zum 6. Juni 2019 sind alle Promovierenden dazu verpflichtet, dem KIT beim Abschluss der Promotionsvereinbarung die Daten gemäß §9a Abs. 1, HSchulDSV BW anzugeben.
Diese Auskunftspflicht gilt rückwirkend für alle Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 1.10.2019 eine Promotionsvereinbarung mit ihrer Betreuerin bzw. ihrem Betreuer abgeschlossen haben.
Deshalb rufen wir alle Doktorandinnen und Doktoranden, die an einer KIT-Fakultät promovieren, dazu auf, ihrer Auskunftspflicht nachzukommen und an der Nacherfassung teilzunehmen.
Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen folgende Informationen bereit:
▶ Drei Schritte zur Nacherfassung
▶ Informationen zum Zugang zum Webportal Docata
▶ Merkblatt Nacherfassung (Download)
Hinweis: Alle Promovierenden, die sich 2019 über das neue Webportal Docata registriert haben, müssen nur einzelne Daten nachtragen oder aktualisieren.
Drei Schritte zur Nacherfassung
Zugang zum Webportal Docata - Nacherfassung
Sie besitzen einen KIT-Account?
Entspricht ihr KIT-Account der Bauform „ab1234@kit.edu“ oder „ab1234@partner.kit.edu“, dann können Sie sich direkt unter folgendem Link in Docata einloggen und den Assistenten zur Nacherfassung starten:
Der Login mit Ihrem KIT-Account funktioniert nicht?
Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „KIT-Account“ an ▶ docata∂khys.kit.edu und den folgenden Angaben:
- KIT-Account mit der Bauform „ab1234@kit.edu” oder „ab1234@partner.kit.edu”
- Vor- und Nachname
- Kurzbeschreibung wo das Problem auftritt und welche Fehlermeldung angezeigt wird (ggf. Screenshot)
Sie besitzen keinen KIT-Account (mehr)?
Falls Sie keinen KIT-Account (mehr) besitzen, erhalten Sie von uns einen Docata-Account.
Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Docata-Zugang“ an ▶ docata∂khys.kit.edu. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.