Promotionsgesuch und Eröffnung des Promotionsverfahrens
Nach Fertigstellung der Dissertation ist das Promotionsgesuch bzw. der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren schriftlich von den Promovierenden bei dem entsprechenden KIT-Dekanat zu stellen.
Beachten Sie, dass Sie vor Eröffnung des Promotionsverfahrens alle Auflagen erfüllt haben müssen, die Sie ggf. mit der Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand durch die KIT-Fakultät erhalten haben.
Wenn Sie gemäß der aktuellsten ▶ Promotionsordnung promovieren, können Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (Promotionsgesuch) elektronisch in ▶ Docata erstellen und nach Prüfung durch die KIT-Fakultät herunterladen und zusammen mit den entsprechenden Dokumenten im Dekanat Ihrer KIT-Fakultät einreichen. Ein Merkblatt mit allen notwendigen Informationen zu den einzelnen Schritten steht Ihnen nach dem Login in Docata zur Verfügung.
Wenn Sie gemäß einer der älteren Promotionsordnungen promovieren, finden Sie alle notwendigen Informationen zum Promotionsgesuch auf der jeweiligen ▶ KIT-Fakultätswebsite.