Formale Schritte für Promovierende mit Promotionsprüfung an einer KIT-Fakultät
Auf dem Weg zur Promotion sind verschiedene formale Schritte zu beachten. Die Reihenfolge der aufgeführten Schritte ist unbedingt einzuhalten.
Unmittelbar nach der Betreuungszusage ist eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Im direkten Anschluss hat die zentrale Registrierung beim KHYS zu erfolgen.
Bitte beachten Sie grundsätzlich die ▶ Leitlinien für das Promotionswesen am KIT, die aktuelle ▶ Promotionsordnung Ihrer KIT-Fakultät und die Hinweise auf deren Webseite.
Die Mitgliedschaft im KHYS ist die Eintrittskarte zu unseren vielfältigen Angeboten. Als Mitglied haben Sie Zugriff auf alle Leistungen und Vorteile, die wir anbieten.
MehrSchritt 1: Abschluss der Promotionsvereinbarung
Unmittelbar nach der Betreuungszusage schließen Erstbetreuende und Promovierende eine Promotionsvereinbarung ab (§ 38 Absatz 5 LHG). Die Erstbetreuenden (oder Doktormutter/-vater) sind in der Regel auch die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter der Dissertation und der mündlichen Prüfung. [▶ mehr]
Schritt 2: Zentrale Registrierung beim KHYS
Alle Promovierenden des KIT, die an einer der 11 KIT-Fakultäten promovieren, müssen sich gemäß §38, Absatz 5 LHG beim KHYS registrieren. [▶ mehr]
Schritt 3: Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand an der KIT-Fakultät
Nach der Registrierung beim KHYS sollten Sie möglichst umgehend, spätestens aber sechs Monate nach Abschluss der Promotionsvereinbarung den Antrag auf Annahme bei Ihrer KIT-Fakultät stellen. [▶ mehr]
Schritt 4: Immatrikulation als Doktorandin bzw. Doktorand
Die Immatrikulation ist für alle von einer KIT-Fakultät angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden grundsätzlich verpflichtend, es sei denn, dass diese am KIT hauptberuflich tätig sind und erklären, dass sie nicht immatrikuliert werden wollen. Wird keine Erklärung abgegeben, besteht demzufolge die Verpflichtung, sich zu immatrikulieren. [▶ mehr]
Schritt 5: Promotionsgesuch und Eröffnung des Promotionsverfahrens
Nach Fertigstellung der Dissertation ist das Promotionsgesuch bzw. Zulassungsgesuch zum Promotionsverfahren oder auch Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens schriftlich von den Promovierenden bei dem entsprechenden KIT-Dekanat zu stellen. [▶ mehr]
Schritt 6: Mündliche Prüfung
Am KIT wird die mündliche Prüfung entweder als Kolloquium oder Rigorosum durchgeführt. Welche Prüfungsart an Ihrer KIT-Fakultät gilt, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Promotionsordnung. [▶ mehr]
Schritt 7: Veröffentlichung der Dissertation
Die Veröffentlichung der Dissertation muss an allen KIT-Fakultäten innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung erfolgen. Gemäß den ▶ Promotionsordnungen der KIT-Fakultäten ist das Publizieren einer Dissertation Bestandteil der Promotion. [▶ mehr]
Schritt 8: Exmatrikulation
Sofern eine Immatrikulation zur Promotion vorliegt, bedarf es vor der Aushändigung der Promotionsurkunde und des -zeugnisses einer ordentlichen Exmatrikulation auf Antrag. [▶ mehr]
Schritt 9: Erhalt der Urkunde
Die Promotionsurkunde erhalten Sie nach der Veröffentlichung Ihrer Dissertation sowie der Exmatrikulation (sofern zutreffend). [▶ mehr]